Hochschulsport
- 1:
Aktuelles. - 2:
Sportangebot. - 3:
UNIfit. - 4:
Einstein Marathon. - 5:.
Information- 5.1:
Sportbüro. - 5.2:
Obleute. - 5.3:
Sportstätten. - 5.4:
Teilnahmebedingungen. - 5.5:
Datenschutz.
- 5.1:
- 6:
Übungsleiter. - 7:
Partner. - 8:
La via campione.
Allgemeine Hinweise
Gästeregelung
Seit dem Sommersemester 2005 dürfen Gäste grundsätzlich am Hochschulsport (mit Ausnahme des Fitness-Studios "UNIfit") teilnehmen unter der Voraussetzung, dass sie Mitglied in der
Universitätsgesellschaft (UUG) sind. Der Jahresbeitrag in der UUG beträgt derzeit € 40. Die UUG-Mitgliedschaft verlängert sich gemäß Satzung unabhängig von der Teilnahme an Sportangeboten. UUG-Anmeldeformulare sind auch im Hochschulsport erhältlich.
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt nur persönlich im Hochschulsportbüro, wo auch eine Haftungsfreizeichnung unterschrieben werden muss. Gäste-Anmeldungen sind nur in solchen Kursen möglich, die noch nicht durch Studenten und/oder Bedienstete vollständig belegt sind (Ausschreibung beachten: nur wenn eine Teilnahmegebühr für Gäste angegeben ist, ist die Teilnahme möglich!).
Sportstättenbelegung
Es besteht die Möglichkeit, beim Hochschulsport einen Termin für das Allwetter-Kleinspielfeld (max. 60 Minuten) oder die Sporthalle Nord (Halle 4, max. 60 Minuten) zu belegen. Die Belegung kann nur persönlich im Sportbüro vorgenommen werden. Die Reservierung gilt für die jeweilige Vorlesungszeit(WS oder SS). Für das Kleinspielfeld ist eine Belegungsgebühr von € 10, für die Sporthalle Nord (Halle 4) von € 20 bei der Anmeldung zu entrichten.
Wettkampfsport
Wettkampfsportler, die Interesse haben, für die Hochschulmannschaft zu spielen oder in einer sonstigen Sportart bei Hochschulmeisterschaften an den Start zu gehen, setzen sich bitte mit dem jeweiligen Obmann/ -frau bzw. mit dem HSSP-Büro in Verbindung. Die Termine der Wettkämpfe findet ihr unter:
www.adh.de
Anmeldungen zu Hochschulmeisterschaften sind grundsätzlich nur über das HSSP-Büro möglich. Für Einzelmeldungen der Hochschulen Ulm und Neu-Ulm sind die jeweiligen Hochschulen selbst zuständig.


