Hochschulsport
- 1:
Aktuelles. - 2:
Sportangebot. - 3:
UNIfit. - 4:
Einstein Marathon. - 5:
Information.- 5.1:
Sportbüro. - 5.2:
Obleute. - 5.3:
Sportstätten. - 5.4:.
Teilnahmebedingungen - 5.5:
Datenschutz.
- 5.1:
- 6:
Übungsleiter. - 7:
Partner. - 8:
La via campione.
Teilnahmebedingungen
Funktionsbezeichnungen wie „Teilnehmer“ etc. gelten selbstverständlich in der weiblichen wie männlichen Form.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind die Angehörigen von:
- Universität Ulm
- Hochschule Ulm
- Hochschule Neu-Ulm
- Klinikum Universität Ulm
- Studentenwerk Ulm
- Universitätsgesellschaft (UUG) (mit Ausnahme des Fitness-Studios "UNIfit")
Die Teilnahmeberechtigung muss durch die Matrikelnummer (Studierende) nachgewiesen werden. Bedienstete der Hochschulen geben ihre Abteilung/ Einrichtung an bzw. nennen ihre Dienst-Telefonnummer. Diese Angaben werden vom Hochschulsportbüro überprüft. Zur Kontrolle der Teilnahmeberechtigung sind Studenten-/Bediensteten-/ UUG-Ausweis stets mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Studierende anderer Hochschulen sind nur am Hochschulsport teilnehmeberechtigt, wenn sie Abschlussarbeiten, Praktika oder Ähnliches an den Hochschulen Ulm und Neu-Ulm sowie an der Universität Ulm und an den Universitätskliniken durchführen. Im Rahmen des Hochschulsports sind sie jedoch nicht unfallversichert und müssen bei Anmeldung eine Haftungsfreizeichnung unterzeichnen (s.u.).
2. Teilnahmeentgelte
Die Entgelte werden bei der Online-Anmeldung per Lastschrift vom angegeben Konto des/der Teilnehmers/Teilnehmerin eingezogen. Bei der persönlichen Anmeldung ist das Entgelt bar zu entrichten; der Hochschulsport kann weitere Zahlungsformen anbieten. Bei der persönlichen Anmeldung wird eine Quittung über den entrichteten Betrag ausgehändigt. Bei der Online-Anmeldung kann der Zahlungsstatus jederzeit überprüft werden. Sobald die Lastschrift dem Hochschulsport gutgeschrieben wird, wird eine Benachrichtigung per E-Mail versandt. Im Übrigen gilt die
Entgeltordnung für die Teilnahme am Hochschulsport der Universität Ulm vom 22.03.2012.
Die jeweiligen Entgelte für die einzelnen Angebote sind im ausgeschriebenen Programm aufgeführt. Damit Gäste am Hochschulsport teilnehmen können, müssen sie Mitglied in der Universitätsgesellschaft (UUG) werden. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit € 40. Anmeldeformulare zur UUG sind im Hochschulsportbüro erhältlich. Gäste können sich grundsätzlich nur im Hochschulsportbüro anmelden, wo sie zudem eine Haftungsfreizeichnung (s.u.) persönlich unterschreiben müssen.
3. Anmeldung
Eine Anmeldung ist per Internet oder persönlich im Hochschulsport-Büro möglich. Der Hochschulsport kann weitere Stellen benennen, in denen eine persönliche Anmeldung möglich ist. Im Programmheft bzw. auf den Internetseiten finden sich genaue Informationen zu den Angeboten.
Die Buchungen führen zur Zahlungsverpflichtung unabhängig davon, ob die Angebote auch tatsächlich wahrgenommen werden. Mit Absenden der Online-Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und dem Hochschulsport die Ermächtigung zum Einzug der Kursgebühren per Lastschrift vom Konto des Teilnehmers erteilt. Sobald der per Lastschrift eingezogene Betrag beim Hochschulsport eingegangen ist, erhalten die Teilnehmer eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
Für die persönliche Anmeldung im Hochschulsportbüro gelten die selben Bedingungen wie bei der Anmeldung im Online-Verfahren.
Für den Zugang zu unserem gesundheitsorientierten Fitnessstudio „UNIfit“, bei Turnieren und Wettkampfveranstaltungen sowie bei Sonderveranstaltungen gelten meist besondere Buchungs- und Rücktrittsbedingungen, die wir jeweils bekannt geben.
Mit Anmeldung akzeptiert der Teilnahmeberechtigte die
Datenschutzbestimmungen des Hochschulsports.
4. Umbuchung
Das Umbuchen kann nur persönlich im Hochschulsportbüro erfolgen. Eine Erstattung von Kursgebühren durch Umbuchungen erfolgt nicht, die Gebühr wird aber auf die Entgeltdifferenz angerechnet. Wenn auf ein teureres Angebot umgebucht wird, wird der Differenzbetrag fällig.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Rücktritt kann nur persönlich im Hochschulsport-Büro oder schriftlich erklärt werden. Für den im Zusammenhang mit dem Rücktritt anfallenden Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr von € 10,- erhoben. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird abzüglich der Gebühr auf ein vom Rücktretenden zu benennendes Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Der Leiter des Hochschulsports kann in besonderen Ausnahmefällen, die schriftlich zu begründen sind (z.B. Sportuntauglichkeit, nachgewiesen durch ärztliches Attest), Ausnahmen hiervon zulassen; insbesondere kann die Rücktrittsgebühr erlassen werden.
Der Hochschulsport ist berechtigt, bei Rücktritten eine Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen, Aufwändungen und entstandenen Kosten zu berechnen, sofern vom Rücktretenden keine Ersatzperson benannt wird. Wir empfehlen daher eine Rücktrittskostenversicherung.
Benennt der Rücktretende eine andere teilnahmeberechtigte Person, die dessen Platz übernehmen möchte, kann eine Umbuchung persönlich im Hochschulsport-Büro erfolgen. Hierfür fällt keine Rücktrittsgebühr an, wenn sich Rücktretender und Nachfolger untereinander über die Zahlung der schon geleisteten Entgelte einigen.
6. Leistungsumfang
Der jeweilige zeitliche Umfang der Angebote ist in der Programmausschreibung angegeben. Veranstaltungstermine können jedoch ausfallen, wenn:
- der Kurstag auf einen Feiertag oder in eine vorlesungsfreie Zeit fällt (u.a. Weihnachtsferien),
- höhere Gewalt vorliegt,
- Deutsche Hochschulmeisterschaften oder andere Großveranstaltungen die jeweilige Hallenzeit benötigen,
- unvermeidbare Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen o. ä. eintreten,
- eine Kursleitung verhindert ist und es dem Hochschulsportbüro nicht gelingt, kurzfristig einen qualifizierten Ersatz zu finden,
- Angebote in städtischen oder sonstigen Sportstätten, deren Betriebszeiten an die Schulferien gebunden sind, ggf. abweichende Laufzeiten haben.
Bei Angeboten, die im Freien stattfinden, entsteht kein Erstattungsanspruch seitens der TeilnehmerInnen bei Ausfall von Kursterminen durch widrige Wetterbedingungen. Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind die Teilnehmer der Exkursionen selbst verantwortlich.
7. Kursabsage durch den Hochschulsport
Der Hochschulsport kann Angebote zusammenlegen oder ganz absagen, wenn z.B. eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot ihrer Wahl innerhalb der gleichen Entgeltgruppe im laufenden Programm belegen. Es ist den betroffenen Teilnehmern auch möglich, bei Nichtzustandekommen von gebuchten Angeboten zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden dann zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
8. Weitere Hinweise und Bestimmungen
Haftung
Der Hochschulsport haftet nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch einen Mitarbeiter verursacht wurde. Bei den Exkursionen erfolgt die Teilnahme am Sportunterricht sowie an weiteren Gruppenveranstaltungen auf eigene Gefahr. Bei allen nicht selbst veranstalteten Kursen tritt der Hochschulsport nur als Vermittler der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen und Verlusten oder Verspätungen. Die jeweiligen Veranstalter der Kurse sind in den Ausschreibungen genannt. Anreisen mit dem eigenen PKW zu auswärtigen Kursen geschehen auf eigene Verantwortung. Die Mitnahme von Sportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hochschulsport übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck.
Sportkleidung
Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit abriebfesten Sohlen betreten werden. Die Sportschuhe müssen sportartentsprechend sein. Diese Regelung gilt für alle Sportkurse in Hallen. Rasenplätze dürfen nicht mit Stollenschuhen bespielt werden, auf Tennisplätzen sind Schuhe für Sandplätze (kein nach außen stehendes Profil) Pflicht. Es können weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten (z.B. Segeln) ausgegeben werden, diese werden dem Teilnehmer bei der Anmeldung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
Hallenaufsicht
Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hausmeister sowie sonstige Beauftragte des Hochschulsportbüros sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren.
Diebstahl
Die Veranstalter haften nicht bei Diebstahl. Alle Teilnehmer werden dringend aufgefordert, keine Wertsachen mitzubringen.
Versicherung
Studierende der Universität Ulm, der Hochschule Ulm und der Hochschule Neu-Ulm sind im Rahmen des Hochschulsports wie bei dem Besuch von Lehrveranstaltungen unfallversichert. Unfälle müssen auf einem Unfallmeldebogen, der im Hochschulsport-Büro erhältlich ist, sofort gemeldet werden. MitarbeiterInnen der Hochschulen sind außer bei Gesundheitssportangeboten nicht über den Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Unfälle in anderen Angeboten müssen über die eigene Unfallversicherung/Krankenkasse abgewickelt werden.
Gäste und Studierende anderer Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport grundsätzlich nicht versichert und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich.
Freie Spielgruppen ohne einen festen Übungsleiter sind nicht versichert. Bei Kursen anderer Veranstalter, die der Hochschulsport nur vermittelt, sind die Teilnehmer selber für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Unfall-, Kranken- und gegebenenfalls Reisegepäckversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung. Es wird allen Teilnehmern des Hochschulsports empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.
Datenschutzbestimmungen
Mit Anmeldung zu einem Sportkurs akzeptiert der Teilnehmer die
Datenschutzbestimmungen des Hochschulsports.
Information
Aktuelle Informationen wie Programmänderungen, Ankündigungen, Ausschreibungen etc. werden auf der Homepage des Hochschulsports der Universität Ulm bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt das Hochschulsportbüro.
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