Hausordnung

Hausordnung des Hochschulsports der Universität Ulm

Diese Ordnung gilt für alle Hochschulsporteinrichtungen der Universität Ulm. Zweck dieser Ordnung ist es, allen Nutzerinnern und Nutzern einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleiten.

UNIFIT

Check-In

Das Einchecken im UNIfit vor jedem Trainingsbeginn ist obligatorisch. Das Training ist nur mit bestehendem Vertrag möglich. Minderjährige Studierende benötigen für den Vertragsabschluss im UNIfit die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Verlorene oder beschädigte Chipkarten werden gegen eine Gebühr von 5 Euro ersetzt.

Getränke

Das Mitbringen von Glasflaschen ist im gesamten Studiobereich verboten. Bei mitgebrachten Getränken ist darauf zu achten, dass sie sich in bruch- und auslaufsicheren Behältern befinden.

Hygiene

Aus hygienischen Gründen sind beim Gerätetraining ausreichend große und saubere Handtücher auf die Polster zu legen. Cardiogeräte sind unmittelbar nach der Benutzung mit dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittel zu reinigen.

Nasszonen

Der Nassbereich darf nicht mit Straßen- oder Trainingsschuhen betreten werden. In der Nasszone ist das Rasieren verboten. Ausgehängte Hinweise und Regeln sind zu beachten. Umkleide und Dusche in O25 sind für das Reinigungspersonal täglich von 05:30 Uhr – 06:00 Uhr und von 14:00 Uhr–14:30 Uhr gesperrt.

Ordnung im Trainingsbereich

Alle Trainingsgeräte sind nach Gebrauch an ihren Platz zurückzulegen. Hanteln sind der Größe nach zu ordnen. Grundsätzlich ist das Hanteltraining nur in dem dafür vorgesehenen Bereich erlaubt. Selbst mitgebrachte Trainingshilfsmittel (z.B. Zughilfen) sind unzulässig. Ein Blockieren der Trainingsgeräte ist nicht gestattet.

Trainingsbekleidung

Das Training ist nur in geeigneter und sauberer Trainingsbekleidung erlaubt. Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit abriebfesten Sohlen betreten werden. Training barfuß oder in Strümpfen ist nicht erlaubt. Das Umkleiden ist nur in den Umkleideräumen erlaubt.

Wertgegenstände

Wertgegenstände sind in die dafür vorgesehenen Spinde einzuschließen. Der Hochschulsport übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung und empfiehlt, Wertgegenstände und größere Geldbeträge zu Hause zu lassen.

Sportstätten des Hochschulsports

Hallenaufsicht

Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hausmeister sowie sonstige Beauftragte des Hochschulsportbüros sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren bzw. dürfen nicht autorisierten Personen zum Verlassen auffordern.

Pünktlichkeit

Bei Teilnahme am Kursprogramm ist auf Pünktlichkeit zu achten. Nach Ablauf der Erwärmung spätestens 10 Minuten nach Kursbeginn ist eine Teilnahme am Kurs nicht mehr möglich. Ob ein verspäteter Einstieg während der Erwärmung noch zulässig ist, entscheidet die Übungsleitung vor Ort.

Sportkleidung

Das Training ist nur in geeigneter Sportbekleidung erlaubt. BrillenträgerInnen werden darauf hingewiesen, dass das Training nur mit sportgerechten Brillen durchgeführt werden darf. Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit abriebfesten Sohlen betreten werden. Die Sportschuhe müssen sportartentsprechend sein. Diese Regelung gilt für alle Sportkurse in Hallen. Rasenplätze dürfen nicht mit Stollenschuhen bespielt werden. Es können weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten ausgegeben werden. Diese werden den Teilnehmenden bei der Anmeldung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Das Betreten der Halle Nord mit Fußballschuhen ist strengstens untersagt.

Zugangsberechtigung

Zugang zu den Kursangeboten im Hochschulsport haben all diejenigen, die die Anmeldung online oder im Hochschulsportbüro vorgenommen und das entsprechende Entgelt fristgerecht entrichtet haben und daher über eine entsprechende Bestätigung für die jeweiligen Veranstaltungen verfügen. Ab der zweiten Woche nach Semesterbeginn werden im Hochschulsport Zugangskontrollen durchgeführt. Nur regulär angemeldete Personen werden in die Sportstätten eingelassen. Eine Bestätigung über die Anmeldung ist grundsätzlich mitzuführen.

Nutzung der Musikanlage

Bei der Nutzung der Musikanlagen ist der Geräuschpegel so zu wählen, dass sich andere Kursgruppen sowie Lehrpersonen in benachbarten Seminarräumen nicht gestört fühlen.

Weitere Hinweise und Bestimmungen

Allgemein gilt

Das Trainieren unter Alkoholeinfluss ist untersagt. Den Anordnungen der Beschäftigten des UNISPORTs und der Übungsleitenden ist Folge zu leisten. Es besteht bei Zuwiderhandlung die Möglichkeit ein Hausverbot zu verhängen. Die Mitglieder sind an die Weisungen der TrainerInnen, der Übungsleitenden bzw. des Personals gebunden.

Diebstahl

Die Veranstalter haften nicht bei Diebstahl. Alle Teilnehmer werden dringend aufgefordert, keine Wertsachen mitzubringen.

Versicherung

Unfallversicherung / Haftung sind in § 7 der Nutzungsordnung des Hochschulsports der Universität Ulm (einschließlich „UniFit“) vom 17.11.2015 geregelt. Unfälle müssen innerhalb drei Tagen im Hochschulsportbüro gemeldet werden.

Datenschutzbestimmungen

Mit Anmeldung zu einem Sportkurs akzeptieren die Teilnehmenden die Datenschutzbestimmungen des Hochschulsports.

Verhaltenskodex

Wir bitten unsere Nutzer*innen sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung, eine entspannte und angenehme Sportatmosphäre gewährleistet sind und andere Nutzer*innen nicht belästigt werden. Wir wünschen uns ein sportliches und faires Miteinander. Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte bitten wir pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden und Mängel bitten wir unverzüglich den Mitarbeitern des Hochschulsports mitzuteilen.