Versicherungsschutz

Studierende der Universität Ulm, der Hochschule Ulm und der Hochschule Neu-Ulm sind im Rahmen des Hochschulsports, sofern sie sich ordentlich angemeldet und die Teilnahmegebühr entrichtet haben, wie beim Besuch von Lehrveranstaltungen unfallversichert. Unfälle müssen sofort im Hochschulsportbüro gemeldet werden (3-Tage-Meldefrist).


Beschäftigte der Hochschulen sind außer bei Gesundheitssportangeboten nicht über den Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Unfälle in anderen Angeboten müssen über die eigene Unfallversicherung/Krankenkasse abgewickelt werden.


Gäste und Studierende anderer Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport grundsätzlich nicht versichert und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich.


Freie Spielgruppen ohne Übungsleitung sind nicht versichert.


Bei Kursen anderer Veranstalter, die der Hochschulsport nur vermittelt, sind die Teilnehmenden selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Unfall-, Kranken- und gegebenenfalls Reisegepäckversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung.


Es wird allen Teilnehmenden des Hochschulsports empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.